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Immobilien
Zum Bereich des Immobilienrechts zählen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Grundstückskaufverträge
Wohnungs- und Teileigentumskaufverträge
Erbbaurechtsverträge
Bestellung von Grundschulden, Hypotheken und Grunddienstbarkeiten sowie deren Löschung
Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, insbesondere Teilungserklärungen
Bauträgerverträge
Unterschriftsbeglaubigungen, z.B. Verwalterzustimmungen
Übertragungsverträge innerhalb der Familie