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Erbrecht
Zum Bereich des Erbrechts zählen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Gestaltung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge)
Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge wie Schenkungsverträge und Übergabeverträge
Erbscheinsanträge
Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
Unternehmensnachfolge