Erbrecht

Zum Bereich des Erbrechts zählen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge)
  • Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge wie Schenkungsverträge und Übergabeverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbauseinandersetzungs­vereinbarungen
  • Unternehmensnachfolge